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Möbelverbände stellen Branchenkonzept zum Lieferkettengesetz bereit

Leitfaden enthält detaillierte Hilfestellungen und Vorlagen für die Möbelbranche

Bad Honnef/Fürth den

Das zum 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) formuliert umfangreiche Anforderungen an die betroffenen Unternehmen. Sie müssen vielfältige Maßnahmen ergreifen, um in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten adäquat zu beachten.

Die Möbelverbände haben jetzt gemeinsam mit der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM) und dem Deutschen Institut für Möbeltechnik (DIM) ein umfassendes Branchenkonzept fertiggestellt, das die Möbelbranche bei der adäquaten Anwendung des Gesetzes unterstützen und den Aufwand in einem vertretbaren Rahmen halten soll. „Das Branchenkonzept deckt alle Elemente des LkSG wirksam ab und ermöglicht durch entsprechende Vorlagen und Empfehlungen eine zügige, prozessstabile und brancheneinheitliche Umsetzung in den Unternehmen, die allerdings etwas Zeit in Anspruch nehmen wird“, sagt Jan Kurth, Geschäftsführer der Verbände der deutschen Möbelindustrie. „Die Reaktion der Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), auf unser Konzept war überaus positiv“, berichtet DGM-Geschäftsführer Jochen Winning.

Im Rahmen des Konzepts werden in einem Leitfaden die gesetzlichen Anforderungen und die daraus resultierende Umsetzung für unmittelbar als auch mittelbar unter das Gesetz fallende Unternehmen der Möbelindustrie erläutert sowie eine Reihe von Vorlagen – etwa für die Risikoanalyse – und Empfehlungen bereitgestellt. Unmittelbar vom LkSG betroffen sind Unternehmen mit Haupt- oder Zweigniederlassung in Deutschland und einer Beschäftigtenzahl im Inland von mindestens 3000 (ab 1. Januar 2023) bzw. mindestens 1000 (ab 1. Januar 2024). In der deutschen Möbelindustrie fallen daher nur wenige Unternehmen unter den unmittelbaren Anwendungsbereich des Gesetzes.

Die Möbelverbände empfehlen die Umsetzung des Branchenkonzepts jedoch auch für mittelbar betroffene Unternehmen. Denn auch für diese ist das LkSG von großer Relevanz, da sie als Zulieferer eines unmittelbar betroffenen Unternehmens mittelbar ebenfalls vom Gesetz betroffen sein können. Mit Hilfe des Branchenkonzepts können mittelbar betroffene Unternehmen die Anforderungen des LkSG angemessen und wirksam umsetzen, was individuelle Vereinbarungen – zum Beispiel mit dem Möbelhandel – obsolet macht. „Unsere Branche kommt damit ihrer Verantwortung vollumfänglich nach. Der Handel kann sich auf seine deutschen Lieferanten verlassen“, stellt Kurth fest. Das Konzept werde den Mitgliedsunternehmen der Möbelverbände jetzt zur Verfügung gestellt und dann sukzessive umgesetzt. Nach der Etablierung erfolge eine entsprechende Information an die jeweiligen Handelspartner.