Der VHK ist Tarifträgerverband. Vertragspartner ist die IG Metall. Unsere Mitgliedsfirmen entscheiden selbst, ob sie eine Tarifbindung wünschen oder den VHK ohne Tarifbindung in Anspruch nehmen wollen. Dementsprechend sieht die VHK-Satzung zwei (gleichberechtigte) Formen der Mitgliedschaft vor. Selbstverständlich ist aber auch die VHK-Unterstützung für nicht tarifgebundene Unternehmen bei der Erledigung betriebseigener Tarifaufgaben.
Geschäftsführer, Leiter Recht und Tarifpolitik
Klemens Brand
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Klemens Brand
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Durchwahl: +49 (0) 5221 1265-42
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Arbeitsrecht, Tarifpolitik
Ralf Fischer
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Ralf Fischer
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht
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