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Abschluss Westfalen-Lippe für zwei Jahre

Zweistufige Tariferhöhung dank längerer Laufzeit akzeptabel

Herford den

Gestern Abend wurden die Verhandlungen in dritter Runde für das Tarifgebiet Westfalen-Lippe der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie sowie für den Bereich der Serienmöbelbetriebe des Handwerks dank einer längeren Laufzeit mit einem für die Arbeitgeberseite akzeptablen Ergebnis abgeschlossen. Die Lohn- und Gehaltsanpassungen ab 1. Mai 2016 um 2,0 % sowie 1.7.2017 um 1,7 % geben Planungssicherheit bis Jahresende 2017.

Dr. Lucas Heumann als Verhandlungsführer für die Arbeitgeber stellt nach Ende der Gespräche mit dem Tarifpartner fest: „Der Abschluss liegt wiederum an der Grenze dessen, was die Mehrzahl unserer Unternehmen zu verkraften in der Lage ist. Jedoch haben wir nun mittelfristig Planungssicherheit durch die zweijährige Laufzeit. Vier Nullmonate und ein im Vergleich zu anderen Branchen moderate Entgeltanpassung sehen wir als Erfolg unserer Verhandlungsbemühungen. Trotzdem bedeutet auch dieser Abschluss eine erneute Mehrbelastung unserer Mitgliedsfirmen.“

Wettbewerbsdruck minimiert Handlungsspielräume

Damit sind weitere Kosten- und Strukturanpassungen in den Unternehmen die Folge, da eine Weitergabe der Ausgabensteigerungen an den Markt nur begrenzt machbar ist. Preiserhöhungen kommen im Geltungsbereich des neuen Tarifvertrags kaum in Frage: Dagegen spricht vor allem der weiter wachsende Wettbewerbsdruck nach Weitergabe öffentlicher Subventionen an die Verkaufspreise von Möbeln polnischer und anderer osteuropäischer Hersteller bzw. Exporteure.

Für die Entgeltrunde wurde der Pilotabschluss aus Baden-Württemberg unverändert übernommen. Damit wurde ein Tarifvertrag mit einer Laufzeit von insgesamt 24 Monaten bis 31.12.2017 vereinbart. Für die Monate Januar bis April 2016 gibt es keine Entgelterhöhung. Lohn- und Gehaltstabellen bleiben unverändert bestehen.

Belastung der Unternehmen in Höhe von 2,52 %

Ab 01.05.2016 erhöhen sich die Tarifentgelte um 2,0 %; ab 01.07.2017 erhöhen sich die Tarifentgelte um weitere 1,7 %. Zusammen mit den verabredeten Eckpunkten zu Demografiefragen ergibt sich eine rechnerische Gesamtbelastung der Unternehmen in Höhe von 2,52 %.

Der Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen wird ebenfalls ab dem 1.1.2016 rückwirkend wieder in Kraft gesetzt. Die Vergütungen für Auszubildende erhöhen sich parallel zu Löhnen bzw. Gehältern. Über die Übernahme von Auszubildenden wollen sich die Tarifvertragsparteien bis Ende des laufenden Jahres ebenso einigen wie über die arbeitgeberseitigen Forderungen nach Änderung des Manteltarifvertrages.

Finanzierung von Demografie-Instrumenten verabredet

Neu ist die Einigung der Tarifvertragsparteien auf einen Tarifvertrag ‚Demografie‘ nach dem Abschluss für Baden-Württemberg Anfang der Woche. Dazu werden betriebliche Fonds eingerichtet, aus denen Demografie-Instrumente wie Altersteilzeit oder die Gesundheitsförderung finanziert werden können.

Die grundsätzlichen arbeitgeberseitigen Bedenken gegen das Instrument ‚Altersteilzeit‘ bleiben allerdings bestehen. Dr. Heumann: „In Anbetracht der demografischen Entwicklung brauchen wir heute altersgerechte Arbeitsplätze und intensive Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, jedoch keine Instrumente zum Vorruhestand. Wir suchen Lösungen für heute und morgen, die Altersteilzeit hingegen ist unverändert ein Instrument von gestern für die Probleme von vorgestern. Wir werden daher bemüht sein, im Rahmen der Umsetzung des Tarifvertrages ‚Demografie‘ den Schwerpunkt auf Fragen der Gesundheitsvorsorge und der Gestaltung von Arbeitsplätzen zu legen.“

Die Ausgestaltung des Tarifvertrages Demografie bewirkt bilanziell keine Rückstellungspflichten. Der Vertrag tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft und ist mit Frist von sechs Monaten jeweils zum Jahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2020. Eine Nachwirkung ist ausgeschlossen. Der neue Tarifabschluss steht unter Erklärungsvorbehalt bis 31. März.