In der heutigen Abstimmung unterstützte eine Mehrheit des EU-Parlaments den Kompromissvorschlag des Europarates. Danach sollen alle Unternehmen ein zusätzliches Jahr Zeit erhalten, um die neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung von Entwaldung zu erfüllen. Große Marktteilnehmer und Händler sollen die Verpflichtungen dieser Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2026 einhalten müssen, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027. Diese zusätzliche Zeit solle einen reibungslosen Übergang gewährleisten und die Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung des IT-Systems ermöglichen, das Marktteilnehmer, Händler und ihre Vertreter für die Abgabe elektronischer Sorgfaltserklärungen nutzen, heißt es in der Pressemeldung des Parlaments.
Bis zum 30. April 2026 soll ein Vorschlag einer überarbeiteten EUDR vorgelegt werden. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung soll bei den Unternehmen liegen, die relevante Rohstoffe oder Produkte als erste auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, und nicht bei den Marktteilnehmern und Händlern, die anschließend für die Verarbeitung und Vermarktung sorgen. Ebenso soll die Weitergabe der Referenznummern dieser Sorgfaltserklärungen auf die nachgelagerten Wirtschaftsakteure entfallen, was eine signifikante Erleichterung für die Möbelindustrie darstellt.
Im nächsten Schritt müssen Rat und Parlament in den sogenannten Trilogverhandlungen einen Kompromiss mit der EU-Kommission finden. „Wir appellieren an alle Beteiligten, nun rasch eine Entscheidung für eine rechtssichere und praxisnahe Umsetzung der EUDR zu treffen“, sagt Kurth.